Unsere Dienstleistungen sind grundsätzlich förderfähig. Hierbei bieten sich unseren Kunden zwei mögliche Wege der Förderung:
- Förderung über die Potentialberatung
- Förderung über Bildungsschecks
Beide Förderungswege sind kombinierbar und so ist eine Förderung von bis zu 10.000 € möglich.
Gerne möchten wir Ihnen beide Fördermöglichkeiten kurz vorstellen.
Förderung über die Potentialberatung
Die Förderung Potentialberatung ist von der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ins Leben gerufen. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, auch zukünftig Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu sichern und auszubauen.
Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.
Es kann ein sehr breites Themenspektrum gefördert werden:
- Arbeitsorganisation
- Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
- Demografischer Wandel
- Digitalisierung
- Gesundheit
Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 10 Beratungstage, höchstens 500 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen. (Quelle: gib.nrw.de)
Weitere Informationen finden sie unter:
Förderung über Bildungsschecks
Mit der Förderung über Bildungsschecks möchte das Land NRW Fachkräfte sichern und dem Digitalisierungsdruck begegnen. Dazu wird die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 € pro Person) unterstützt.
Es gibt zwei verschiedene Zugänge für den Bildungsscheck:
- Individueller Bildungsscheck: Der Bildungsscheck NRW ist für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW geeignet. Das Einkommen des Antragstellers muss dabei zwischen 20.000,- € und 40.000,- € liegen.
- Betrieblicher Bildungsscheck: Beim betrieblichen Bildungsscheck können bis zu 10 Bildungsschecks pro Jahr, durch Betriebe mit max. 249 Mitarbeitern, beantragt werden. Die Bildungsschecks sind dabei sowohl für klassische Unterrichtsformen und interne Schulungen als auch für onlinebasierte Schulungen einsetzbar.
Weitere Informationen senden wir Ihnen gerne zu: